Bezugspreis

Vereinbarter Preis zu welchem der Basiswert bezogen werden kann

Bei einem Optionsvertrag wird vereinbart, zu welchem Wert der Basispreis bezogen oder verkauft werden kann. Dieser Preis wird als Bezugspreis oder Basispreis bezeichnet. Der Bezugspreis wird dabei im Optionsvertrag festgeschrieben.

Je nach Höhe des Bezugspreises und des aktuellen Wertes des Basispreises kann es sich lohnen, die Option auszuüben. Liegt der Bezugspreis ungünstig, kann es vorteilhafter sein, die Option verfallen zu lassen.