Courtage

Gebühr an den Makler für die Abwicklung des Börsengeschäftes

Für die Durchführung eines Börsengeschäftes im Präsenzhandel an der Börse erhält der Makler als Gebühr die sogenannte Courtage. Die Höhe der Courtage richtet sich nach der jeweiligen Börsenordnung und des Ordervolumens.

Die Courtage wird als Promillewert des Börsengeschäftes berechnet. Bei Festverzinslichen Wertpapieren berechnet sich die Courtage nach der Höhe des Nennwertes des Wertpapieres.

Die Bezahlung der Courtage führt das für das Börsengeschäft beauftragte Institut im Rahmen der Wertpapierabrechnung automatisch durch. Auf dieser ist die Position Courtage mit dem entsprechenden Betrag zu finden.