Dealer

Bezeichnung für einen Börsenhändler

Ein Dealer ist ein Börsenhändler, der den Kauf und Verkauf von Wertpapieren vermittelt. Dabei kann der Dealer Wertpapiere auf eigene Rechnung kaufen oder aus den eigenen Beständen abgeben.

Da der Dealer eine geringe Kommission bezahlt, kann er bereits mit vielen Börsengeschäften bei geringen Schwankungen Gewinne erzielen.

Die Kriterien für die Zulassung eines Händlers zum Börsenhandel sind im Gesetz geregelt (§ 16 Abs. 6 Börsengesetz): dies sind Zuverlässigkeit und berufliche Eignung. Börsenhändler müssen für die Zulassung zum Handel in einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse ihre Fähigkeiten nachweisen.