Finanzinnovation

Bezeichnung aller Wertpapiere, die versuchen steuerpflichtige Zinserträge in steuerfreie Zinsgewinne umzuwandeln

Finanzinnovation sind neue Wertpapierkonstruktionen, die von der Finanzverwaltung als Finanzinnovation bezeichnet werden, wenn folgende Bedingung gilt:

Der Abschlag bei Erstausgabe überschreitet die gesetzlich festgelegte Bandbreite. oder
Der zugrunde liegende Zinssatz ist variabel.

Finanzinnovationen sollen steuerpflichtige Erträge in steuerfreie Erträge umwandeln. Seit 2005 gilt jedoch, dass laufende Erträge der Einkommensteuer unterliegen und die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis als ebenfalls einkommensteuerpflichtig ist.