Freimakler

Makler für Börsengeschäfte im Freiverkehr

Als Freimakler werden solche Makler bezeichnet, die für Börsengeschäfte im Freiverkehr zuständig sind. Ein Freimakler ist damit ein an der Börse zugelassener freier Handelsmakler.

Der Freimakler wickelt Börsengeschäfte im Auftrag von Kreditinstituten ab und kann nach Genehmigung auch Aufträge auf eigene Rechnung durchführen.

Im Gegensatz zum amtlichen Makler ist der Freimakler nicht in die amtliche Kursfeststellung eingebunden.