Kassakurs

einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Börsenkurs

Neben der fortlaufenden Notierung von Börsenkursen gibt es auch einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelte Börsenkurse. Dieser Kurs wird Kassakurs genannt.

Der Kassakurs wird für alle Wertpapiere ermittelt. Wertpapiere, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind haben nur den Kassakurs.

Der Kassakurs wird bei Börsenorders berücksichtigt, wenn die Aktie nicht fortlaufend notiert und somit nur ein Kassakurs ermittelt wird oder wenn bei der Orderaufgabe ausdrücklich eine Ausführung zum Kassakurs gewünscht ist.