Konsortium

Vorübergehender Zusammenschluss zur Durchführung einer Finanzierung.

Ein Konsortium wird durch den vorübergehenden Zusammenschluss mehrerer Partner gebildet. Im Börsenumfeld sind dies Banken zur Durchführung einer Wertpapieremission. Im Rahmen des Konsortiums wird das Risiko unter den Konsorten geteilt.

Die Vertretung des Konsortiums erfolgt durch den berufenen Konsortialführer.

Ein Konsortium kann sowohl zur Durchführung einer Aktien- oder Anleiheemission gebildet werden. Nach Durchführung des Zwecks löst sich das Konsortium wieder auf.