Kursmakler

Amtlich bestellte Person, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig ist

Als Kursmakler werden amtlich bestellte und vereidigte Personen bezeichnet, deren Aufgabe es ist, für die ihnen zugeordneten Aktien amtliche Kurse zu stellen. Die Kursmakler nutzen für die Preisfeststellung dabei die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge.

Aufgrund seiner wichtigen Funktion der Preisfindung unterliegen Kursmakler einer strengen Beaufsichtigung. Eigengeschäfte von Kursmaklern sind nur in begrenztem Umfang möglich.

Heute wird in vielen Börsensegmenten die Kursfeststellung von Kursmaklern durch Computer ersetzt.