Leerverkauf

Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt.

Ein Leerverkauf ist ein Börsengeschäft, bei dem der Verkäufer Wertpapiere verkauft, die er noch gar nicht besitzt. Die tatsächliche Erfüllung des Wertpapiergeschäftes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Verkäufer des Leerverkaufs spekuliert darauf, die Wertpapiere zu einem späteren Zeitpunkt günstiger an der Börse zu erwerben.

Der Vorteil des Leerverkaufs liegt für den Verkäufer darin, dass er zwischen dem Verkaufspreis und Kaufpreis eine Gewinnspanne erzielt.

Der Abschluss eines Leerverkaufs führt zu einer Short-Position, da der Verkäufer zur Lieferung von Wertpapieren verpflichtet ist, die er noch gar nicht besitzt.