Prospekthaftung

Haftung des Herausgebers eines Verkaufsprospektes

Unter Prospekthaftung wird die Haftung des Herausgebers eines Verkaufsprospektes für die Richtigkeit der Angaben in diesem verstanden.

Somit regelt die Prospekthaftung, dass der Herausgeber im Falle von fehlenden, irreführenden oder bewusst falschen Angaben gegenüber dem Anleger haftet.

Der Anspruch aus der Prospekthaftung verjährt nach einem Jahr ab der Kenntnis über den mangelhaften Prospekt. Ansonsten verjährt der Anspruch aus Prospekthaftung nach spätestens 3 Jahren.