Spekulationsfrist

Spekulationsgeschäfte unterliegen einer Besteuerung, sofern diese innerhalb der Spekulationsfrist erfolgten

Die Gesetzeslage definierte Spekulationsgeschäfte als solche, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere weniger als 1 Jahr vergangen war. Derartige Spekulationsgewinne unterlagen einer Versteuerung, sofern mehr als 512 Euro Spekulationsgewinn im Jahr erzielt wurden.

Dies betraf insbesondere Spekulationsgeschäfte mit Aktien, Investmentfonds und Optionsscheinen. Bei letzteren wurde nicht unterschieden, ob es sich um eine Veräußerung oder um die Erfüllung der Optionsverpflichtung handelt.

Seit 2009 wurden die Steuergesetze geändert. Eine Spekulationsfrist gibt es seitdem nicht mehr.