Squeeze-Out

Verfahren, bei dem Minderheitsaktionäre durch Barabfindung aus dem Unternehmen gedrängt werden.

Laut Aktiengesetz hat ein Mehrheitsaktionär mit einem Aktienanteil von mindestens 95 Prozent die Möglichkeit, die restlichen Aktionäre durch Barabfindung aus dem Unternehmen zu drängen. Dies wird in der Börsensprache als Squeeze-Out bezeichnet.

Hintergründe für einen Squeeze-Out können sein, dass der Mehrheitsaktionär das Unternehmen komplett übernehmen möchte. Nach Durchführung eines Squeeze-Out steht i.d.R. ein Delisting an. Dies bedeutet, dass die Aktie nicht mehr gehandelt wird.

Ein Squeeze-Out kommt in der Praxis relativ selten vor.