Stammaktie

übliche Aktienart in Deutschland mit Stimmrecht

Die Stammaktie ist die gebräuchlichste Aktienart in Deutschland. Neben Stammaktien gibt es Vorzugsaktien. Stammaktien sind dadurch gekennzeichnet, dass der Inhaber einer Stammaktie auf der Hauptversammlung ein Stimmrecht ausüben kann.
Dieses Stimmrecht erlaubt es dem Besitzer der Stammaktie entsprechend seines Aktienanteils an Entscheidungen auf der Hauptversammlung mitzuentscheiden. Gewöhnlich werden auf der Hauptversammlung die Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Wahl des Wirtschaftsprüfers sowie anstehende Kapitalmaßnahmen beschlossen.