Tagesgueltig

Bezeichnung für die eintägige Gültigkeit einer Börsenorder

Bei dem Börsenbegriff tagesgültig handelt es sich um eine „Datumsangabe“.

Ist eine Börsenorder (Kauf- oder Verkaufauftrag) mit der Gültigkeit bis tagesgültig gekennzeichnet, ist die Order nur am Tag der Ordererteilung gültig. Kommt es an diesem Tag zu keiner Orderausführung wird die Order automatisch gelöscht. Für die Ausführung eines Ordergeschäftes ist in diesem Fall ein neuer Orderauftrag erforderlich.