Teilausfuehrung

Order wird in mehreren Teilen oder nicht vollständig ausgeführt

Die Ausführung von Wertpapierorders wird durch Angebot und Nachfrage geregelt. Ist kein ausreichendes Gegengebot zur erteilten Order vorhanden, werden u.U. nur Teile der Order ausgeführt. In diesem Fall spricht man von einer Teilausführung.

Während der Gültigkeit einer Wertpapierorder kann es zu mehreren Teilausführungen kommen, so dass letztendlich die gesamte Order ausgeführt wird. Dabei liegen jeder einzelnen Teilausführung eigene Geschäfte zu Grunde. Es erfolgt jeweils eine eigene Preisermittlung, so dass alle Teilausführungen einen unterschiedlichen Kurs ausweisen können.

Kann während der Gültigkeit der Order nicht die gesamte Order ausgeführt werden, bleibt der nicht ausgeführte Teil offen.