Zuteilung

Verteilung der Wertpapiere bei einer Überzeichnung

Ist im Rahmen einer Neuemission von Wertpapieren die Nachfrage höher als das Angebot können nicht alle Zeichnungsaufträge bedient werden. In diesem Fall kommt es zu einer Zuteilung der Wertpapiere.

Die Zuteilung von Wertpapieren erfolgt dabei in Abstimmung zwischen den Konsortialbanken und dem emittierenden Unternehmen. Es ist grundsätzlich eine Zuteilung nach dem Losverfahren oder per Zuteilungsschlüssel möglich.

Ist eine Wertpapieremission überzeichnet und erhält der Zeichner im Rahmen der Zuteilung Wertpapiere, so ist die Anzahl zugeteilter Wertpapiere definiert. Bei einer Zuteilung werden normalerweise weniger Aktien zugeteilt als gezeichnet wurden.