Ad-hoc-Publizität

Gesetzliche Verpflichtung von Aktiengesellschaften zur Herausgabe von Ad-hoc-Meldungen

Die Ad-hoc-Publizität regelt nach §15 Wertpapierhandelsgesetz die Verpflichtung von Aktiengesellschaften kursbeeinflussende Nachrichten unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.