Aktiensplit

Aufteilung einer Aktie in mehrere neue Aktien

Bei einem Aktiensplit handelt es sich um eine Kapitalmaßnahme, bei der eine Aktie der Gesellschaft in zwei oder mehrere neue Aktien der Gesellschaft umgewandelt wird. Durch diese Maßnahme wird die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft bleibt dabei unverändert. Der Anteil des einzelnen Aktionärs am Unternehmen verändert sich durch den Aktiensplit nicht. Ein Aktiensplit von 2:1 bedeutet, dass ein Aktionär für eine alte Aktie zwei neue Aktien erhält.

Nach dem Aktiensplit kommt es zu einer Reduzierung des Aktienkurses. Je nach Verhältnis des Aktiensplits teilt sich der Börsenkurs. Der Gesamtwert des Aktienpaketes ist bei unveränderter Kursentwicklung vor und nach dem Split für den Aktionär gleich. Bei einem Aktiensplit von 2:1 halbiert sich der Börsenkurs.

Ein Aktiensplit muss von der Hauptversammlung genehmigt werden. Der Grund für einen Aktiensplit ist eher psychologischer Natur, da sich dadurch der Preis je Aktie reduzieren lässt.