Bezugsrecht

Recht von Aktionären eines Unternehmens junge Aktien zu erwerben, um damit die Beteiligung am Unternehmen konstant zu halten.

Wird das Kapital einer Aktiengesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht, erhalten die bisherigen Aktionäre das Vorrecht diese Aktien entsprechend ihrer Beteiligungsquote zu erwerben. Dieses Recht wird Bezugsrecht genannt.

Die Abwicklung des Bezugsrechts erfolgt folgendermaßen: Wird das gezeichnete Eigenkapital der Gesellschaft von 6 auf 7 erhöht, können alte Aktionäre für 6 Aktien eine neue erwerben. Das Bezugsverhältnis liegt somit bei 6:1. Für jede im Eigenbestand befindliche Aktie erhalten die Aktionäre ein Bezugsrecht.

6 Bezugsrechte ermöglichen in diesem Fall den Erwerb einer neuen Aktie. Möchte der Altaktionär mehr junge Aktien erwerben als er Bezugsrechte hat, muss er diese hinzukaufen. Im umgekehrten Fall können Bezugsrechte auch verkauft werden.

Die Hauptversammlung kann bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung auch den Bezug über Bezugsrechte ausschließen. Ausgeschlossen ist der Bezugsrechthandel auch bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien oder bei der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung.