Insider

Person, die vertrauliche und nicht öffentlich bekannte Daten oder Vorhaben über ein Unternehmen besitzt.

Als Insider werden in der Börsensprache Personen bezeichnet, die nicht öffentlich bekannte Informationen und Kenntnisse über Daten, Zusammenhänge oder Planungen von Unternehmen besitzen.

Ein Insider könnte dieses Wissen zum eigenen Vorteil ausnutzen indem er eigene Börsengeschäfte tätigt oder sein Wissen an andere Personen weitergibt.

In Deutschland sind Börsengeschäfte von Insidern mit einem entsprechenden Insiderwissen verboten. Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz sieht hierfür Geld- und Freiheitsstrafen vor. Die Aufsicht hierfür wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wahrgenommen.