Privatplatzierung

Sonderform des Börsengangs, bei dem die Papiere nur einem ausgewählten Investorenkreis angeboten werden.

Beim Börsengang eines Unternehmens kann jeder Aktien des Unternehmens zeichnen. Handelt es sich dagegen um eine Privatplatzierung, richtet sich das Angebot zur Zeichnung von Aktien nur an einen ausgewählten Investorenkreis.

Im Rahmen einer Privatplatzierung emittierte Aktien unterliegen nicht der Prospektpflicht.

Neben der Privatplatzierung im Rahmen eines Börsengangs kann eine Privatplatzierung auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfolgen. In diesen Fällen erhalten die Altaktionäre kein Bezugsrecht. Die Aktien werden nur ausgewählten Investoren im Rahmen der Privatplatzierung angeboten.