Amtlicher Markt

Börsensegment mit hohen Regulierungsbedingungen

Der Amtliche Markt ist die Bezeichnung für ein Börsensegment, das hohen Regulierungsbedingungen durch die EU unterliegt. Damit gehört der Amtliche Markt zu einem der transparentesten Börsensegmente in Europa.

Die Aufnahme in den Amtlichen Markt ist gesetzlich geregelt. Als Grundvoraussetzung für die Aufnahme gilt ein mindestens dreijähriges Bestehen des Unternehmens, ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 1,25 Millionen Euro, es müssen mindestens 10.000 Aktien im Umlauf sein und der Streubesitz darf nicht unter 25 Prozent liegen

Darüber hinaus gelten für im Amtlichen Markt notierte Aktiengesellschaften strenge Publizitätspflichten. Neben dem Jahresabschluß ist ein Zwischenbericht für die ersten 6 Monate des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Darüber hinaus unterliegen Unternehmen des Amtlichen Marktes der ad-hoc-Publizitätspflicht.