Bardividende

Ausschüttung des Gewinns an die Aktionäre

Der von der Aktiengesellschaft im Jahresverlauf erwirtschaftete Gewinn kann im Unternehmen verbleiben um z.B. für Investitionen genutzt zu werden oder an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung einer Dividende muss von den Aktionären auf der Hauptversammlung per Beschluss über die Gewinnverwendung beschlossen werden. Die Ausschüttung des Gewinns oder eines Teiles des Gewinns wird als Dividende bzw. Bardividende bezeichnet.

Die Ausschüttung der Dividende erfolgt i.d.R. am Tag nach der Hauptversammlung. Entscheidend für den Erhalt der Dividende ist der Besitz der Aktie am Tag vor der Ausschüttung. Nach der Dividendenausschüttung wird die Aktie ex Dividende notiert. Hier sorgt der sogenannte Dividendenabschlag für eine Reduzierung des Börsenkurses in Höhe der Dividendenausschüttung.