Ex-Tag

Tag ab dem Wertpapiere ohne bestimmte Rechte gehandelt werden.

Wertpapiere, die besondere Rechte besitzen, werden mit dem ersten Handelstag ohne dieses Recht mit der Bezeichnung ‚ex‘ gehandelt. Damit wird signalisiert, dass dieses Sonderrecht erloschen ist.

Bei Aktien sind diese Sonderrechte in der Regel das Anrecht auf Dividende und das Bezugsrecht junger Aktien. Ist die Dividendenzahlung erfolgt oder die Bezugsfrist abgelaufen, wird die Aktie ohne dieses Recht, also ex, gehandelt.

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