Kapitalherabsetzung

Verminderung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft

Als Kapitalherabsetzung wird die Verminderung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Eine Kapitalherabsetzung wird dann durchgeführt, wenn die Aktiengesellschaft einen Teil des Kapitals nicht mehr benötigt oder um aufgelaufene Verluste auszugleichen.

Beim Ausgleich aufgelaufener Verluste ist die Kapitalherabsetzung eine mögliche Form der Sanierung. Die Ausschüttung von nicht benötigtem Kapital kann durch Ausschüttung einer Sonderdividende und Zusammenlegung von Aktien oder den Aufkauf eigener Aktien und anschließendem Einzug dieser Aktien erfolgen. Allen Fällen der Kapitalherabsetzung setzen einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 75 Prozent voraus.